Schadstoffbelastung durch Abfallmitverbrennung senken
Rede zu Protokoll: TOP 22, Schadstoffbelastung durch Abfallmitverbrennung senken – Gleiche Bedingungen für Müllverbrennung und Abfallmitverbrennung, Dorothea Steiner Bündnis 90/Die Grünen
Wir Grüne begrüßen ausdrücklich den vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion. Bei der derzeitigen Dauerlethargie der Bundesregierung ist es dringend notwendig, dass aus der Opposition Impulse gesetzt werden, um überhaupt noch etwas voranzubringen in der Umweltpolitik.
Die EU-Industrie-Emissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) liegt vor und muss möglichst bald in deutsches Recht umgesetzt werden. Leider ist ja zu erwarten, dass es etwas länger dauert bei der Bundesregierung. Im Rahmen dieser Umsetzung muss u.a. auch die 17. Bundesimmissionsschutzverordnung, die die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen reguliert novelliert werden. Hier müssen im Sinne des Schutzes der Gesundheit von Menschen und der Umwelt dringend die bestehenden Regelungen zum Schutz vor Immissionen umfassend auf den Prüfstand gestellt werden.
Wir haben einiges erreicht in Deutschland bei der Luftreinhaltepolitik, viele Regelungen und Grenzwerte hat aber die Zeit überholt, sie müssen dringend neuen Entwicklungen angepasst werden. Auch gehören die diversen Ausnahmen auf den Prüfstand. Der Antrag der SPD greift ein Thema auf, bei dem wir schon lange zwingenden Änderungsbedarf sehen. Wir haben ja gemeinsam mit der SPD schon einmal einen entsprechenden Bundesratinitiative eingebracht sowie bereits im Jahr 2007 einen eigenen Bundestagsantrag zu Anpassung der Grenzwerte bei Müllverbrennungsanlagen.
Die Müllverbrennungsanlagen in Deutschland unterschreiten mittlerweile die bestehenden Grenzwerte der 17. BImSchV so deutlich, dass eine massive Verschärfung der Grenzwerte der 17.BImschV zwingend geboten ist. Hier gehen wir Grünen in unseren Forderungen allerdings deutlich über den Antrag der SPD hinaus der nur eine Aufhebung und Überprüfung der Ausnahmeregelungen fordert. Aber auch die Abschaffung der bestehenden Ausnahmeregelungen für die Mitverbrennung ist eine wichtige Forderung die wir klar unterstützen.
Es ist ein Skandal, das Abfallströme von den Müllverbrennungsanlage hin zu Mitverbrennungsanlagen umgeleitet werden, die nicht mal ansatzweise die festgeschriebenen Grenzwerte erfüllen. Der Bundesumweltminister aber sieht keinen Grund, endlich für die Mitverbrennung die gleichen Standards einzuführen. Scheinbar ist es ihm gleichgültig, dass dadurch Mensch und Umwelt unnötig belastet werden und in Deutschland freudig Ökodumping betrieben wird.
Dabei handelt es sich hier nicht um bedeutungslose Stoffe. Sie wissen, dass durch Kupfer, Chlor und Brom in den Abfällen beim Verbrennen gefährlichen Dioxine und Furane entstehen, die in deutlich über den klassischen Grenzwerten liegenden Konzentrationen freigesetzt werden. Es gibt aus unserer Sicht keinen nachvollziehbaren Grund warum bei der Mitverbrennung von Abfällen die Umwelt und die menschliche Gesundheit stärker belasten werden darf als bei der normalen Müllverbrennung.
Ich bin ernsthaft gespannt, wie die Koalitionsfraktion wieder die Untätgikeit ihres Ministers rechtfertigen werden. Aber bitte behaupten sie nicht wieder entsprechende Vorschläge ihrerseits befänden sich schon in der Resortabstimmung. Bei den vielen Vorgängen die sich nun schon seit Monaten in der Resortabstimmung befinden sollen, aber nie fertig abgestimmt auf dem Tisch erscheinen, glaubt ihnen dies langsam keiner mehr. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz ist da schon seit letztem Herbst – Das ist doch Arbeitsverweigerung!
Wie wenig aktiv das Umweltministerium ist, merken wir ja derzeit im Umweltausschuss. Gäbe es nicht zahlreiche qualifizierte Anträge der Opposition und wichtige Vorlagen aus der EU, hätten wir bald gar nichts mehr zu diskutieren. Man kann nur hoffen, dass der Bundesumweltminister nach seiner erwartbaren Wahlniederlage am Sonntag entweder sein Amt zur Verfügung stellt oder endlich zur dringend notwendige Sacharbeit zurückkehrt. Der jetzige Zustand der absoluten Untätigkeit ist mit Blick auf die notwendigen Gesetzesänderungen nicht länger hinnehmbar.
Und mit Blick auf die Umsetzung der IED-Richtlinie gibt es ja noch zahlreiche andere Baustellen; nicht nur die Grenzwert bei der Müllverbrennung und der Abfallmitverbrennung. Ich nenne mal exemplarisch die Themen Quecksilberbelastung und die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Durch eine ambitionierte Umsetzung der Richtlinie könnten große Verbesserungen in Sachen Gesundheits- und Umweltschutz erreicht werden. Wir Grüne werden ihnen, das kann ich versprechen, das Problem öffentlich diskutieren und umfassende Vorschläge vorlegen. Wir begrüßen es, dass die SPD mit dem heutigen Antrag einen ersten wichtigen Aufschlag gemacht hat und stimmen dem Antrag klar zu.
