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Viele Apotheken verweigern seit einer Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr 2009 die Annahme von Altmedikamenten. Vorher gab es ein etabliertes Rücknahmesystem bei den Apotheken, organisiert durch Hersteller und Handel. Jetzt gibt es kein flächendeckendes sicheres Entsorgungssystem – nur einige wenige Apotheken nehmen Altmedikamente weiterhin an und sorgen für fachgerechte Entsorgung – meist auf eigenen Kosten.
Die Bundesregierung empfiehlt, Altmedikamente über den normalen Hausmüll zu entsorgen. Nach Ansicht der Bundesregierung gelangen so die Medikamente sicher in die Hausmüllverbrennung oder in mechanisch-biologische Behandlungsanlagen. Beides wird von der Bundesregierung als sachgerecht und ausreichend angesehen, wie die Antworten auf eine Kleine Anfrage von uns zeigen.
Anderer Ansicht ist das Umweltbundesamt. Es empfiehlt auf seiner Internetseite "Medikamentenreste NICHT über den Ausguss und das Klo oder den Hausmüll entsorgen!" Es empfiehlt weiterhin "unverbrauchte Arzneimittel über die Apotheke und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen".
Auch die Bundesregierung gesteht ein: Zu viele Altmedikamente, insbesondere flüssige Arzneien, werden weiterhin über die Toilette entsorgt. Viele Medikamente können aber in den Kläranlagen nicht abgebaut werden. Diese finden sich dann später in der Umwelt (Gewässern) wieder (so wurden schon unterhalb der Kläranlagen Verweiblichungen bei männlichen Fischen nachgewiesen) und enden auch im Trinkwasser.
Dazu tragen auch Unklarheiten bei der Entsorgung bei. So hat eine durch das Bundesforschungsministerium in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Mai 2008 finanziertes Projekt "Strategien zum Umgang mit Arzneimittelwirkstoffen im Trinkwasser (START)" in einer repräsentativen Umfrage festgestellt, dass über 40% der Befragten ihre flüssigen Arzneimittel in der Toilette entsorgen, davon 10% immer.
Unsere Kritik
Dies reicht aus unserer Sicht nicht aus.
Unsere Forderungen
Wie war es vorher?
Vorher nutzen ca. drei Viertel der Apotheken (ca 16.000) die Möglichkeiten der kostenlosen Abholung durch den Entsorger Vfw-Remedica. Diese wurden dann der Verbrennung unter hohen Temperaturen zugeführt, um die Wirkstoffe zu neutralisieren. Laut einer Umfrage von Vfw nutzen und schätzten 70% von 300 Befragten die Rückgabemöglichkeit direkt in den Apotheken.
Der Entsorger VfW hatte Einzelverträge mit den pharmazeutischen Unternehmen, die für die Entsorgung der Verpackungsmaterialen und der Altmedikamente bezahlten. Dabei konnte Vfw die Kosten für die Verbrennung der Altmedikamente durch die Erlöse für recyclingfähige Verpackungen teilweise querfinanzieren.
Was hat sich durch die VerpackungsVO genau geändert?
Durch die fünfte Novelle der VerpackungsVO (der wir nicht zugestimmt haben) müssen die wiederverwertbaren Materialen dem dualen System zugeführt werden. Laut Bundesregierung wurde offenbar nur ein geringer Teil der Verpackungen aus privaten Haushalten tatsächlich an den Verkaufsstellen zurückgegeben. Sie schließt aus dieser Vermutung, dass der größte Teil über die dualen Systeme entsorgt wurde.
Für die Bundesregierung wurde damit folgerichtig diese quersubventionierte "Wettbewerbsverzehrung" die aus ihrer Sicht "weder ökologisch erforderlich noch mit dem Verursacherprinzip und dem Kontext der Produktverantwortung vereinbar ist", beendet wurde.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage darauf hin, dass die Verpackungsverordnung weiterhin ein Konzept wie von Vfw möglich ist wenn: "die Finanzierung für die Entsorgung der Verpackungen wie der Altmedikamente in einem geschlossenen Konzept erfolgt." Dann muss die Bundesregierung auch darauf hinwirken, dass dies geschieht!