Atomklo Niedersachsen?
"Die Abweisung der Klage des Bundesverfassungsgerichtes zu Schacht Konrad bedeutet faktisch die Genehmigung von Niedersachsens ersten Atommüll-Endlager", kommentierte Dorothea Steiner, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen, heute (Freitag) in Hannover die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Schacht Konrad.
Die Begründung des Gerichtes erscheine abwegig, so Steiner. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Risiken nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" seien und weist die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen von sich. "Es wird ein unberechenbares Restrisiko in Kauf genommen und damit argumentiert, dass es im Grundgesetz kein einklagbares Grundrecht gibt, das Schäden für Umwelt und nachfolgende Generationen abwehrt." Für Schacht Konrad sei eine nicht rückholbare Einlagerung von Atommüll vorgesehen. "Von einem verantwortungsvollen Umgang mit den Sorgen der BürgerInnen in der Nachbarschaft vom Atommüll-Endlager kann da keine Rede sein", kritisierte die Grünen-Politikerin. Schließlich sei die Politik von heute entscheidend für zukünftigen Generationen.





