Novellierung des Abfallrechtes - Abfallverwertung ist Ressourcenschutz

Die Novelle des Abfallrechts enthält viele Chancen, die Abfallpolitik in Deutschland zukunftsfähig umzugestalten. Die Bundesregierung hat es jedoch nicht geschafft, die neue EU Abfallrahmenrichtlinie fristgerecht in deutsches Recht umzusetzen.

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts verabschiedet sich die Bundesregierung von einer Vorreiterrolle Deutschlands bei Mülltrennung und Wiederverwertung. Anstatt die Abfallpolitik in Deutschland zu modernisieren und ambitionierte und zukunftsgerichtete Ziele festzulegen, setzen die Vorschläge auf ein „weiter wie bisher“. Das neue Europarecht wird auf viel zu niedrigem Niveau umgesetzt. Die sich ergebende Chancen für Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz bleiben ungenutzt, viele Konkretisierungen werden auf später verschoben.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen fordert ein Umdenken in der Abfallpolitik hin zu einer Ausrichtung an Ressourceneffizienz und ökologischen Anforderungen. Nur so kann die deutsche Vorreiterrolle in Abfallwirtschaft und -technologien in Europa und der Welt langfristig erhalten und ein Innovationsschub für die deutsche Wirtschaft hin zu einer stärkeren Ressourcenorientierung erreicht werden.

Von der Abfall- zur Recyclinggesellschaft

Unser derzeitigerWohlstand gründet sich auf einem nicht nachhaltigen, verschwenderischen Ressourcenverbrauch. Für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland ist ein ressourceneffizientes Wirtschaften unverzichtbar.

Wir müssen weg von einer Einwegwirtschaft, die der Erde in großen Mengen Rohstoffe entnimmt und damit Produkte herstellt, die nach Gebrauch nicht wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Die Auswirkung dieser Wirtschaftweise ist aus Sicht des Umwelt und Klimaschutzes fatal, aber auch aus wirtschaftspolitischen Gründen angesichts von Versorgungsengpässen und steigender Preise. Jede Rohstoffgewinnung und Weiterverarbeitung trägt einen enormen "ökologischen Rucksack" mit sich.

Um Ressourcen zu schonen, materialeffizienter zu produzieren, Kreisläufe zu schließen und die Umstellung auf erneuerbare Rohstoffe zu vollziehen, braucht es eine Politik, die sowohl bei den Rohstoffen selbst, als auch bei den daraus hergestellten Produkten ansetzt.

Was muss aus Grüner Sicht geschehen? Grüne Forderungen für eine zukunftsfähige Abfallpolitik

Eine zukunftsfähige Abfallwirtschaft muss aus Grüner Sicht Ressourceneffizienz, Umweltverträglichkeit und Klimaschutz zum Ziel haben. Voraussetzung ist eine modernisierte und ambitionierte Abfallpolitik, die darauf ausgerichtet ist, wertvolle Rohstoffe aus Abfällen wiederzugewinnen und damit das Klima und die Umwelt zu schonen. Dies ist auch wirtschaftlich vorteilhaft. Das bislang bestehende Instrumentarium reicht nicht aus, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Abfallvermeidung, ressourceneffiziente Produktion und hochwertige stoffliche Verwertung müssen hierfür oberste Priorität bekommen und gestärkt werden. Dieses gilt sowohl für Siedlungsabfälle, als auch für Industrie-, Gewerbe-, Bau- und Produktionsabfälle.

Abfälle vermeiden

Der Abfallvermeidung wird von Seiten der jetzigen Bundesregierung keine Priorität eingeräumt. Es fehlen ernsthafte Anreize für die Reduzierung der anfallenden Abfallmenge. Wir fordern den Ausbau der Kreislaufwirtschaft durch verbindliche Zielvorgaben für die Abfallvermeidung. Denkbar ist für uns die Einführung fester Quoten für die Abfallvermeidung.

Es fehlen zudem verbindliche Kriterien für die Erstellung und Umsetzung der Abfallvermeidungspläne und –programme von Bund und Ländern, die das Europarecht jetzt neu einführt. Hier müssen dringend verbindliche Mindestanforderungen an Transparenz und Inhalt festgelegt werden. Es reicht nicht aus, den Verbrauch von Primärrohstoffen pro hergestelltem Produkt zu senken. Wir wollen durch hochwertige Wiederverwendung den Verbrauch von Primärrohstoffen in Deutschland insgesamt drosseln, und damit das Klima und die Umwelt entlasten.

Nachhaltige Abfallwirtschaft basiert auf der Lebenszyklusbetrachtung und beginnt mit einer effizienteren Produktion und Distribution von Konsum- und Gebrauchsgütern, sowie die Förderung der Langlebigkeit von Produkten. Wichtige Aspekte sind in diesem Zusammenhang die abfallarme Produktgestaltung, die Stärkung der Produktverantwortung durch die Hersteller, die Förderung von Mehrwegsystemen, Reparaturzentren, Secondhand-Netzwerken und das Öko-Design von Produkten.

Hochwertige Verwertung fördern

Wer Abfallpolitik wirklich als Ressourcenpolitik versteht, der muss dafür sorgen, dass mehr Wertstoffe aus dem Abfallstrom geholt werden und diese so umweltgerecht und klimaschonend wie möglich recycelt werden. Folgende Maßnahmen sind hierfür notwendig.

Konsequente Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung der fünfstufigen Abfallhierarchie. Dies bedeutet aus grüner Sicht die verpflichtende Anwendung der jeweils ökologischsten Verwertungsoption.

Soviel Abfall wie möglich als sekundäre Rohstoffquelle nutzen. Dies bedeutet in der Regel stofflicher vor energetischer Verwertung;

Kaskadennutzung, also die Nutzung von Rohstoffen über mehrere Stufen, wo möglich fördern;

Festschreibung der Nutzung der umwelt- und klimaschonendsten Verwertungsoption für einzelne Stoffgruppen, wie beispielsweise Kunststoffe.

Eine generelle Ausnahme für alle nachwachsenden Rohstoffe, die energetisch verwendet werden können, von der Abfallhierarchie lehnen wir ab.

Hochwertiges Recycling sicherstellen

Je früher Wertstoffe vom Abfallstrom getrennt werden, desto höherwertiger können sie in der Regel recycelt werden. Die verbindliche flächendeckende getrennte Sammlung von Wertstoffen wie Bioabfälle, Papier, Metall, Kunststoff und Glas ist Voraussetzung für hochwertiges Recycling.

Unsinniges Verbrennen wertvoller Rohstoffe verhindern

Es werden immer noch zu viele wertvolle Sekundärrohstoffe einfach verbrannt. Die Frage der Brennbarkeit (Heizwert) eines Abfalls ist kein geeignetes Mittel zur Abgrenzung der besten Verwertungsoption einer Stoffgruppe. Diese Abgrenzung muss anhand der Ziele Umweltschutz, Klimaschutz und Ressourceneffizienz erfolgen, nicht nur anhand der Wirtschaftlichkeit.

Überkapazitäten bei Abfallverbrennungsanlagen können hochwertigere Verwertungsformen verhindern, da wirtschaftliche Verluste der Betreiber thermischer Anlagen drohen. Nur durch eine bundesweite Bedarfs- und Kapazitätsplanung können die UmweltundRessourcenschutzziele einer modernen Kreislaufwirtschaft sichergestellt werden. Dabei gilt es an die Mitverbrennung von Abfällen in Kraftwerken dieselben Anforderungen anzulegen wie an Müllverbrennungsanlagen.

Abschied von der Deponie

Die Abfalldeponierung wird als „Beseitigung“ bezeichnet. Tatsächlich wird der Abfall aber nicht „beseitigt“, sondern abgelagert. Auch wenn seit 2005 nur noch vorbehandelte Siedlungsabfälle abgelagert werden dürfen, bleibt das grundsätzliche Problem einer massiven Umweltgefährdung insbesondere durch Sickerwässer, die aus abgedichteten Deponien austreten und so Schadstoffe ins Grundwasser gelangen können. Das Sickerwasser muss zudem aufgefangen und anschließend über Jahrzehnte geklärt werden. Wir wollen die Deponierung für Siedlungsabfälle zurückführen und perspektivisch überflüssig machen.

Ambitionierte Recyclingquoten festlegen

Deutschland als rohstoffarmes Land muss die Wertstoffe in seinem Abfall bestmöglich nutzen. Im Jahr 2008 betrug laut Statistischem Bundesamt die Recyclingquote der Siedlungsabfälle in Deutschland nach jetziger Definition im Gesetz bereits 64 %. Eine Erhöhung auf 65 %, bis 2020, wie im Gesetzentwurf enthalten, reicht nicht aus. Wir fordern, bis 2015 80 % aller Siedlungsabfälle wiederzuverwerten, getrennt nach einzelnen Stofffraktionen im Abfall wie Bioabfälle, Metall oder Kunststoffe. Diese Quote wird auch von den Verbänden und Entsorgern als realistisch erachtet und führt zu technischen Innovationen. Auch die von der Bundesregierung vorgeschlagene Recyclingquote für Bau- und Abbruchabfälle von 70 % ist deutlich zu niedrig.

Der Steigerung der stofflichen Verwertung der Abfälle muss dabei die wichtigste Rolle zukommen.So wird die Vorreiterrolle Deutschlands in Sachen Recycling gestärkt. Der bisher überwiegenden Verbrennung von Gewerbe- und Produktionsabfällen muss mit einer deutlichen Erhöhung der stofflichen Verwertung entgegengesteuert werden. Die Verwertungswege müssen zudem deutlich transparenter sein und alle relevanten Daten offengelegt werden. Hier fehlen zurzeit noch viel zu häufig Informationen über den Verbleib der oftmals privat gesammelten Abfälle.

Zur Umsetzung ambitionierter Recyclingquoten sind unter anderem folgende Maßnahmen erforderlich:

Einführung bürgerfreundlicher Systeme für die Rückgabe und Getrenntsammlung von Wertstoffen, beispielsweise aus Elektroschrott.

Rasche Einführung der Wertstofftonne. Dies ermöglicht eine umfangreichere Erfassung von Wertstoffen und eine qualitativ hochwertige Wiederverwertung. Das führt unter anderem auch zu erheblichen Einsparungen an Treibhausgasen. Zur Einführung der Wertstofftonne muss zügig ein schlüssiges, verbraucherorientiertes bundesweites Konzept erarbeitet und umgesetzt werden.

Abfallentsorgung ist Daseinsvorsorge und bleibt unter kommunaler Kontrolle

Die Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und gehört in die kommunale Verantwortung. Kommunen müssen selbst entscheiden können, ob sie die Wertstoffsammlung einem privaten Anbieter übertragen oder in kommunaler Eigenregie betreiben wollen. Wichtig dabei ist, dass die politische Steuerungsfähigkeit, die demokratische Kontrolle und Transparenz gewahrt wird. Hohe Recyclingquoten setzen zudem ein zuverlässiges System zur Erfassung und Verwertung von Abfällen voraus.

Es darf nicht dazu kommen, dass werthaltige Abfallbestandteile per Gesetz an privaten Entsorger gegeben werden, und die Kommunen dafür Sorge zu tragen haben, die unrentablen Teile des Abfalls zu entsorgen. Dies würde den Wegfall von Verwertungserlösen und steigende Kosten für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler mit sich bringen. Mit dem Vertrag von Lissabon hat auch Europa ein klares Bekenntnis zu den kommunalen Selbstverwaltungsrechten abgegeben. Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht muss dem gerecht werden.

Züge
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Abfalltonnen by pixelio/Rolf van Melis
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