"Steigende Gebühren - verärgerte Bürger"

Rede von Dorothea Steiner zum Thema Kreislaufwirtschaftsgesetz beim VKU/Städtetag

- Es gilt das gesprochene Wort

Das Hauptanliegen der kommunalen Spitzenverbände fokussiert sich auf Fragen der Zuständigkeit: Wer verfügt über den Siedlungsabfall?

Wir GRÜNE haben ja den Ruf, dass wir gerne über Inhalte reden, und auch ich möchte zunächst ein paar Inhalte des Gesetzes beleuchten, bevor ich auf die Zuständigkeitsfrage zurückkomme.

Ich finde es bedauerlich, dass die durchaus wichtige Diskussion um Zuständigkeiten andere wichtige Fragen wie z.B. konkrete Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Hochwertigkeit des Recyclings fast ausblenden lassen.

- Abfallvermeidung fristet – ungerechterweise - ein ähnlich vernachlässigtes Dasein wie Fragen der Energieeffizienz in der Diskussion um die Energiewende. Hier fehlen konkrete Maßnahmen über das hinaus, was längst schon auf EU Ebene festgelegt wurde.

- Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Recyclingquoten sind völlig unambitioniert – so geht es nicht voran

Bereits frühzeitig haben wir die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass der Entwurf nicht europarechtskonform ist – Die 5-stufige Abfallhierarchie, die verpflichtend Vermeidung und stoffliche Verwertung vor die energetische Verwertung setzt – wird durch das Heizwertkriterium von 11.000 kJ/kg faktisch ausgehebelt. Alles was gut brennt, Papier, Altöl, Plastik, kann somit energetisch verwertet werden. Dieses halte nicht nur ich für falsch, sondern bekanntlich auch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung wir hier noch nacharbeiten müssen, indem sie die jeweils umweltverträglichste Verwertungsoption pro Stoffgruppe festlegt, basierend auf Lebenszyklusanalysen - wie von der Europäischen Kommission gefordert.

Eine bessere Wertstofferfassung ist in Deutschland dringend erforderlich – schon vor dem Hintergrund der Rohstoffeffizienz und Ressourcenschonung.

Aus unserer Sicht ist die Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und gehört in die kommunale Verantwortung. Kommunen müssen selbst entscheiden können, ob sie die Wertstoffsammlung einem privaten Anbieter übertragen oder in kommunaler Eigenregie betreiben wollen.

Wobei ich dabei auch erwähnen möchte, dass es hier auch durchaus Unterschiede gibt. So gibt es solche und solche Kommunen – nicht immer steht bei den Kommunen Umweltschutz und Ressourceneffizienz an erster Stelle. Dies gilt im besonderen Maße für jene Kommunen, die an überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen beteiligt sind.

Den Begründungsteil des Entwurfs zu neuen Abfallrecht der schwarz-gelben Regierung, der eine Ausschreibung der Wertstofferfassung durch eine „neutrale Stelle“ vorsieht, sehen wir daher wie die kommunalen Verbände sehr kritisch. Wir müssen mehr Wertstoff aus dem Hausmüll herausholen. Die Wertstofftonne erscheint mir hierfür ein guter Weg. Diesen wollen wir aber den Kommunen, in denen es bereits etablierte haushaltsnahe und verbraucherfreundliche Wertstoffsammelsysteme gibt, nicht aufzwingen.

Wichtig ist: Deutlich verbraucherfreundlichere Rücknahmesysteme und mehr und höherwertiges Recycling – schon im Sinne von Umwelt und Klimaschutz.

Es kann jedenfalls nicht angehen, dass sich private Abfallunternehmen Wertstoffe herauspicken und der unrentable Rest an den Kommunen hängenbleibt. Dies würde den Wegfall von Verwertungserlösen und steigende Kosten für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler mit sich bringen.

Züge
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Abfalltonnen by pixelio/Rolf van Melis
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