Ehemaliger BfS-Präsident Kaul: Verantwortlicher ohne Fachkunde

Der Untersuchungsausschuss hörte am 14. Juni 2012 den Zeugen Prof. Dr. Alexander Kaul, benannt von der Koalition.

Der Zeuge

Prof. Dr. Alexander Kaul ist promovierter Strahlenphysiker und war von 1989 bis 1999 Präsident des für die Erkundung des Bergwerks Gorleben zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Zuvor war er Professor für theoretische Strahlenphysik und Biophysik in Frankfurt und Direktor am Institut für Strahlenhygiene in Neuherberg, welches dann im neuentstandenen Bundesamt für Strahlenschutz aufging.

Gesamtbilanz

Die Befragung von Herrn Kaul war gekennzeichnet von seinem Unvermögen, seine Arbeit und die seines Amtes kritisch zu hinterfragen. Das Amt unter seiner Präsidentschaft habe tadellos gearbeitet und die Sicherheit sei das "höchste Gut überhaupt gewesen" bei dem man sich auf kein "Feilschen" eingelassen habe. Er als Präsident habe zwar die Verantwortung getragen, im Detailwissen habe er sich jedoch auf seine Fachleute verlassen. Diese seien nach seiner Erinnerung alle in die Entscheidungen eingebunden gewesen.

Im Laufe der Vernehmung zeigte sich jedoch, dass diese Aussage im Zusammenhang mit der Erkundungsbeschränkung in Gorleben 1996/97 nicht zutraf. Kaul stützte sich bei dieser überwiegend geologischen und bergmännischen Frage hauptsächlich auf den Juristen und Vizepräsidenten des BfS Henning Rösel sowie den Physiker und Leiter des Fachbereichs "Endlagerprojekte, Betrieb" Bruno Thomauske. Er beteiligte jedoch nicht den für die Endlagersicherheit verantwortlichen Fachbereichsleiter Helmut Röthemeyer sowie die bergrechtlich verantwortliche Person im BfS, den Bergmann Gert Wosnik. Die kritische Stellungnahme Wosniks zur Erkundungsbeschränkung sei ihm bis dato nicht bekannt gewesen, erklärte Kaul. Auf Nachfragen der Abgeordneten dazu reagierte er aggressiv und verlangte, dass die Abgeordneten erst den Nachweis erbringen müssten, dass diese Stellungnahme ihn auch erreicht habe.

Die demonstrierte Ahnungslosigkeit, die Kaul an den Tag legte, disqualifiziert ihn nachträglich als bergrechtlicher Unternehmer, der er als Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz war. In dieser Funktion trug er die Verantwortung für die Erfüllung sämtlicher Pflichten nach dem Bundesberggesetz (BBergG) und hat bei fehlender eigener Fachkunde zwingend die bergrechtlich verantwortliche Person hinzuziehen, was er offenbar vernachlässigte.  

Die Koalitionsfraktionen interessierten sich hingegen wenig für die spezifischen Gorleben-Entscheidungen im BfS zu Kauls Amtszeit, sondern mehr für die heutige Beziehung Kauls zum BfS und dessen Präsidenten, die rot-grüne Koalitionsvereinbarung 1990 in Niedersachsen sowie von Plänen zur Entsorgung von Atommüll im Ausland. Allesamt Themen, die den Untersuchungsauftrag allenfalls am Rande streifen und einer Verzögerungstaktik dienten.

Erkundungskonzept sei lediglich "an die Realität adaptiert"

Zur Beschränkung der Erkundung des Salzstocks Gorleben auf den nordöstlichen Teil sagte Kaul aus, dass man das Konzept nicht verändert, sondern lediglich "an die Realität adaptiert" habe. Man sei 1996/97 aufgrund mangelnder Salzrechte "in Zugzwang geraten" und habe "nach Wegen gesucht" damit umzugehen. Dies und erstmals belastbare Abfallmengenberechnungen hätten zur "Adaption" des Erkundungskonzepts geführt. Dem Zeugen wurde daraufhin ein Protokoll einer Besprechung zwischen BfS und BGR aus dem Jahr 1993 vorgehalten, aus dem hervorging, dass man schon damals von niedrigeren Abfallmengen ausgegangen sei. Eine Erkundungsbeschränkung sei aus Sicherheitsgründen jedoch trotzdem abgelehnt worden. Kaul konnte sich an den Vorgang nicht erinnern und vermochte die offensichtliche Diskrepanz nicht zu erklären.

Die weitere Befragung konzentrierte sich auf Kauls Schreiben vom 07.01.1996 an die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel, in dem er die zügige Erkundung allein des nordöstlichen Teils als seinen Vorschlag beschrieb. Diese unter Kostengesichtspunkten günstigste Lösung sei geeignet, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Frage zu beantworten, ob der Salzstock Gorleben geeignet sei, insbesondere die wärmeentwickelnden Abfälle aufzunehmen. Der Entwurf dieses Schreibes stammt aus der Feder des Fachbereichsleiters "Endlagerprojekte, Betrieb" Bruno Thomauske. Kauls Behauptung, an der Anpassung des Erkundungskonzepts seien auch die Kritiker Helmut Röthemeyer (Fachbereichsleiter "Sicherheit der Endlagerung") und Gert Wosnik beteiligt worden, geriet stark ins Wanken, als ihm der Vermerk von Gert Wosnik vom 31.01.1996 und die Aussage von Röthemeyer vor dem Untersuchungsausschuss am 15.12.2011 vorgehalten wurden. Aus diesen ging hervor, dass diese Beteiligung nicht erfolgte.

Kaul regierte ungehalten und warf dem Ausschuss vor, dem Zeugen Röthemeyer mehr Glauben zu schenken als ihm. Das Schreiben von Wosnik sei ihm nicht zugegangen und man solle ihm dies erst mal nachweisen. Die Beteiligung beider Fachleute sah er nicht als seine Aufgabe, was ein krasser Verstoß gegen seine Pflichten als Bergbau-Unternehmer im Sinne des BbergG ist. Da Kaul als Physiker selbst nicht über die erforderliche Fachkunde in bergbaulichen Fragen verfügte, hätte er zwingend den höchstrangigen Bergmann im BfS, Gert Wosnik, beteiligen müssen.

Umorganisation im BfS

Vor dem Hintergrund dieser Aussage kommt der Organisationsveränderung im Bundesamt für Strahlenschutz, die bereits zuvor im Jahr 1996 implementiert wurde, eine besondere Brisanz zu. Dabei ist der Fachbereich ET "Nukleare Entsorgung und Transport", der zunächst Helmut Röthemeyer allein unterstand aufgeteilt worden. Bruno Thomauske wurde Röthemeyer als Fachbereichsleiter formal gleichgestellt, hatte jedoch gegenüber Röthemeyer ein Direktionsrecht erhalten. Hierzu sagte Kaul aus, er habe den Anstoß zu dieser Organisationsänderung gegeben. Sie sei mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt gewesen. Er wollte eine klare Trennung zwischen dem technischen- und dem Projektteil erreichen. Dies sei gelungen und er stehe nach wie vor zu seiner Entscheidung. An ein Direktionsrecht vermochte er sich nicht erinnern.

Nächster Sitzungstermin

Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 28. Juni 2012 statt, als Zeuge wird Hubert Steinkemper gehört, früherer Leiter der Unterabteilung "Sicherheit Kerntechnischer Anlagen" im Bundesumweltministerium. Die Sitzung ist öffentlich, eine Anmeldung ist erforderlich.